Die Berufsbezeichnung "Hundetrainer/ -psychologe" ist gesetzlich nicht geschützt. Bedauerlicherweise gibt es bis heute keine verbindlichen Kriterien und Voraussetzungen für die Zulassung des Berufsbildes.
Da es keine staatliche Anerkennung des Berufsbildes Hundetrainer und Verhaltensberater nach einheitlichen festgelegten Qualifikationsmerkmalen gibt, kann und darf sich jede Person Hundetrainer bzw. Verhaltensberater nennen, auch wenn sie über keinerlei Ausbildung verfügt.
Ein Hundehalter, der eine Hundeschule bzw. einen Hundetrainer aufsucht, hat somit nicht die Möglichkeit, im Vorfeld eine gute von einer schlechten Hundeschule zu unterscheiden. Somit sind schlechte Erfahrungen für Hund und Halter leider keine Seltenheit.
Der IBH sieht seine vordringlichste Aufgabe darin, diese Qualifikationsmerkmale zu schaffen und so in nicht allzu ferner Zukunft für eine einheitliche und anerkannte Ausbildung zu sorgen. Hierzu gehört u. a. die Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen. Ein erster Schritt zu diesem Ziel stellt die Zertifizierung der Hundeschulen der dem IBH angehörenden Mitglieder dar.